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Am 10.01.2018 tagte der Innen- und Rechtsausschuß des schleswig-holsteinischen Landtages. Mit auf der Tagesordnung: Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes - Verbot einer Pferdesteuer.

Da sowohl SPD als auch SSW noch verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Ungleichbehandlung gegenüber der Hundesteuer und des Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung anmeldeten, stimmte der Ausschuß einstimmig dafür, eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes einzuholen. Diese soll bis Februar vorliegen, so dass das Plenum dann über den Entwurf entscheiden kann.

Dies wurde insbesondere deswegen von allen Anwesenden mitgetragen, da aktuell kein massiver Zeitdruck für diesen Entschluß herrscht. Auch wenn es für die zur Zeit betroffenen Pferdehalter schön wäre, baldmöglichst eine Entscheidung herbeizuführen, sollte der Entwurf rechtlich sicher sein. Dafür wird der Zeitraum bis in den Februar in Kauf genommen. (BP)

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