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Am 8.1.13 war für die Reiter im hessischen Bad Sooden-Allendorf die trügrische Ruhe beendet.

Sie trafen sich mit den Vertretern von VFD, FN und PSV, um sich über die weitere Vorgehensweise gegen die Pferdesteuer zu beraten.

Klagen müssen die Pferdefreunde selbst. Die Verbände haben finanzielle Unterstützung zugesichert und den Reitern empfohlen, gegen den eingehenden Steuerbescheid Widerspruch einzulegen und im Anschluss vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen. Weiter im Gespräch war die “einstweilige Anordnung”, die auch im Eilverfahren ergehen kann. Das ist dann möglich, wenn wie in BSA, Existenzen bedroht sind.

Des weiteren soll die Satzung zur Pferdesteuereinführung dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugestellt werden, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen (Normenkontrollverfahren).

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